Das neue Jahr 2023 hat begonnen und die Ampel-Koalition, die seit über einem Jahr regiert, hat bereits eine Reihe von Zielen aus ihrem Koalitionsvertrag verwirklicht. Andere Vorhaben hingegen sind bisher noch in der Warteschleife. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Rückblick auf die gesetzgeberischen Umsetzungen des vergangenen Jahres 2022 geben und einen Ausblick darauf, welche Themen im kommenden Jahr auf der Agenda stehen.

 

1. Klimaschutz und Energiepolitik

Im Hinblick auf Klimaschutz und Energiepolitik war 2022 bekanntermaßen ein sehr ereignisreiches Jahr. Die Bundesregierung das Klimaschutz-Sofortprogramm verabschiedet, das vorsieht, die Klimaschutzziele für 2030 in allen relevanten Sektoren zu erreichen, so beinhaltet das Programm Maßnahmen für den Energie-, Gebäude-, Industrie-, Landwirtschafts-, Landnutzungs- und Verkehrssektor. Zentral in der Energie- und Klimapolitik war zudem die Einführung des Osterpakets, das zum Ziel hat, bis 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostroms aus erneuerbaren Energien zu produzieren, um die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben sich die Rahmenbedingungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erschwert. Die Energiekrise mit hohen Preisen und drohenden Energieengpässen machten Sofortmaßnahmen zur Reduzierung der Energiepreise notwendig. Zum Ende des vergangenen Jahres wurde die Strom- und Gaspreisbremse verabschiedet, die ab März gelten wird, dann jedoch rückwirkend zum 01. Januar. Mit der Energieknappheit erlebte die Atomkraft sowie die Kohlekraft ein unerwartetes Comeback. Der Ausbau der Flüssiggas-Infrastruktur läuft auf Hochtouren. Nach und nach gehen die ersten LNG-Terminals in Betrieb.

Mit der Energieknappheit erlebte die Atomkraft sowie die Kohlekraft ein unerwartetes Comeback. Der Ausbau der Flüssiggas-Infrastruktur läuft auf Hochtouren. Nach und nach gehen die ersten LNG-Terminals in Betrieb.

2. Arbeits- und Sozialpolitik

Mindestlohnanhebung und Grundsicherung

Neben Maßnahmen im Bereich Klima- und Energiepolitik hat die Bundesregierung auch in der Arbeits- und Sozialpolitik einige Neuerungen auf den Weg gebracht. Der Mindestlohn wurde im Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde angehoben und das Bürgergeld, das das Arbeitslosengeld I („Hartz IV“) seit dem 01.01.2023 ersetzt, wurde beschlossen. Dabei ist die Grundsicherung um 50 Euro gestiegen, somit erhalten Alleinstehende auch in Zukunft 502 Euro pro Monat. Der Reform war ein langes parlamentarisches Ringen vorausgegangen, besonders umstritten waren die Pläne für Sanktionen und zur Höhe des Schonvermögens.

Hinweisgeberschutzgesetz, Erhöhung des Kindergeldes und Kurzarbeitergeld

2023 ist zudem zu erwarten die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes, dem der Bundestag bereits zugestimmt hat. Im Wesentlichen sieht das Gesetz die Pflicht zur Entgegenahme und Bearbeitung anonymer Meldungen sowie eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist auf drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 10. Februar 2023 mit dem Gesetz abschließend befassen. Zudem wurde eine Erhöhung beim Kindergeld vorgenommen. Ab dem 1. Januar steigt dieses einheitlich auf 250 Euro pro Monat und Kind. Das BMAS hat zudem den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und dessen Öffnung für Leiharbeitnehmer bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die entsprechende Rechtsverordnung wurde am 14. Dezember 2023 vom Bundestag beschlossen. Die bisherigen Erleichterungen wären zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen. Damit sollen die Auswirkungen der Energiekrise abgemildert werden. Somit reicht es für einen Bezug von Kurzarbeitergeld beispielsweise weiterhin aus, wenn 10 Prozent der Arbeitnehmer eines Unternehmens von einem Arbeitsausfall betroffen sind.

Einhaltung von Tarifverträgen

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Koalition darauf geeinigt, dass die Einhaltung von Tarifverträgen zur Voraussetzung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gemacht werden soll. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales treibt die Realisierung dieses Vorhabens nun voran. Am 7. Dezember 2022 hat es mit der Konsultation der Öffentlichkeit begonnen. Geplant ist ein Gesetz, nach dem der Bund öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben kann, die bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen einen repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche beachten. So soll die Tariftreue im nationalen Vergaberecht auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden.

3. Chancen-Aufenthaltserlaubnis

Darüber hinaus hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das Chancen-Aufenthaltsrecht auf den Weg gebracht. Danach können langjährig Geduldete durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört die Sicherung des Lebensunterhalts und die Klärung der Identität. Davon profitieren können Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben, nicht erheblich straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Das Gesetz ist am 31.12.2022 in Kraft getreten. Daneben plant die in diesem Jahr Bundesregierung eine Überarbeitung des Staatsangehörigkeitsrechts. Einbürgerungen sollen unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert werden. Ein Referentenentwurf des Innenministeriums ist bereits veröffentlicht und sieht vor, dass vor allem Menschen, die bereits mehreren Jahren in der Bundesrepublik leben, leichter die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Konkret ist geplant, die Aufenthaltsdauer bis zur Möglichkeit der Einbürgerung von acht auf fünf Jahre zu verkürzen. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll dies sogar schon nach drei Jahren möglich werden.

4. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit werden den Unternehmen umfangreiche neue Pflichten im Hinblick auf Menschenrechte in der Lieferkette auferlegt. Um der Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette gerecht zu werden, sieht der Gesetzgeber vor, dass umfangreiche Compliance-Maßnahmen eingeführt werden. Der Anwendungsbereich umfasst im ersten Schritt Unternehmen einer bestimmten Mindestgröße, mithin müssen mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sein. Ab dem Jahr 2024 wird der Anwendungsbereich darüber hinaus bereits auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern erweitert.

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